ZfS City-Run 2023
16. ZFS Münster-City-Run 2024

Der 16. ZFS Münster-City-RUN wird am 7. Juli 2024 stattfinden. Wir sind nun Teil der Westmünsterland-Laufserie, dadurch gibt es eine Neuerung: ihr habt am 2. Juli die Möglichkeit auch über 5 km an den Start zu gehen.

Alle Details zum ZFS Münster-City-Run

Läufe:

  • 5 km       Start: 18:45
  • 10 km     Start: 19:30
Zu laufen sind 5 Runden (10km) oder 2 plus einer verkürzte Runde (5km) auf flacher Strecke durch Münsters Innenstadt. Die Strecken dieser Veranstaltung wurden am 2. Juli 2023 nach AIMS mit der Jones Counter Methode komplett neu vermessen. Die Veranstaltung ist als World-Ranking-Competition der Kategorie F angemeldet und damit auch international Bestenlisten-tauglich.
Vermessungsprotokolle:
Start/Ziel:
auf dem Prinzipalmarkt, Höhe Rathaus

Teilnahmegebühren:<

  • Erwachsene 5km                                            11,00 Euro
  • Erwachsene 10km                                          13,00 Euro
  • Schüler/Jugendliche (bis 19. Jahre)            5,50 Euro
  • Nachmeldegebühr                                           2,00 Euro (Bei Meldung nach dem 06.07.2024, 23:59 Uhr)

Bei Nichtteilnahme oder Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Organisationsgebühr.

Zahlung:
Die Teilnahmegebühr wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Meldeschluss:
Voranmeldung bis zum 06.07.2024, 23:59 Uhr.
Nachmeldung:
Bis 45 Minuten vor dem Start sind Nachmeldungen Online möglich, wenn der reguläre Verlauf der Veranstaltung dadurch nicht gefährdet ist. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.
Zeitnahme:
Die Zeitmessung erfolgt mit in der Startnummer integrierten Einmaltranspondern. Die Startnummer bei allen Läufen muss nach dem Lauf nicht zurückgegeben werden.
Altersklassen:
Die Altersklasseneinteilung und zulässige Distanzen erfolgen nach der aktuellen Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO). Eine Teilnahme am 10km-Lauf beschränkt sich danach auf die Klassen W/MJU16 -W/M90, beim 5km-Lauf darf zusätzlich auch W/MJU14 antreten.

Geldpreise für die ersten sechs Frauen und Männer des Gesamteinlaufs. Die Preise sind wie folgt gestaffelt: 150,- Euro, 120,- Euro, 90,- Euro, 60,- Euro, 40,- Euro, 20,- Euro.

Zusätzlich wird eine Prämie in Höhe von 150,- Euro für einen neuen Streckenrekord gezahlt (Männer 29:39 – Abida Ezamzami 2022, Frauen 34:51 – Cherotich Pamela 2014).

Eine Altersklassen-Wertung findet nicht statt.

Sieger und Platzierte erhalten ihre Urkunden bei der Siegerehrung. Die Siegerehrung des 5km Laufes erfolgt um 19:30 Uhr direkt im Anschluß an den Start des 10km-Laufes, die Siegerehrung des 10km-Laufes ist für 20:45 Uhr vorgesehen.
Alle übrigen Urkunden sind als Soforturkunde im Internet abrufbar. Die Preisübergabe erfolgt ausschließlich bei der Siegerehrung am Veranstaltungstag.

Startbüro/Startnummernausgabe:
Am Veranstaltungstag ab 17.30 Uhr im Rathausinnenhof.
Information:
LSF Münster e.V.
Postfach 48 22
48027 Münster
Anfahrt/Veranstaltungsort:
Über die A 43 und A 1 (Kreuz Münster-Süd) bzw. A 1 (Abfahrt Münster-Nord) in Richtung Stadtmitte fahren. Ortskundige werden gebeten, wenn möglich mit dem Rad anzureisen.

Parken:
Parken ist in Münsters Innenstadt nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen bzw. in den Parkhäusern möglich. Nutzen Sie das Parkleitsystem der Stadt. Weitere Hinweise hierzu auch unter: www.muenster.de/an_abreise

Verpflegung:
Es wird eine Strecken- sowie Zielverpflegung angeboten (Wasser, im Ziel zusätzlich Tee und Getränke der jeweiligen Sponsoren).
Sanitätsdienstliche Betreuung:
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Regelwerk:
Die Veranstaltung ist ein DLV-genehmigter Straßenlauf und wird gemäß der aktuell gültigen Fassung der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) und der Internationalen Wettkampfregeln (IWR) durchgeführt.
Daneben gilt die Vorgabe des Veranstalters, das aus Unfallverhütungs-Gründen ein Mitführen von Kinderwagen/Buggys o.ä. sowie das Mitführen von Tieren auf der Laufstrecke untersagt ist. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben wird mit einem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert.
Regel TR 6.3.2 IWR
Entsprechend der Regel 6.3.2 der Internationalen Wettkampf-Regeln ist der Besitz und das Nutzen von Radios, MP3-Playern oder eines Smartphone im Wettkampf unzulässig. Wettkämpfer, die gegen diese Regel verstoßen, werden zunächst verwarnt und wenn dies nicht helfen sollte, disqualifiziert. So sieht es die Regel vor.
Datenschutz:
Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten sind Bestandteil des Wettkampfes. Jeder Teilnehmer, der sich zu einem vom Verband genehmigten Lauf anmeldet, unterwirft sich den Bedingungen der Ausschreibung. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen anzuerkennen und zu beachten. Mit der Teilnahme an einem Laufwettbewerb erklärt sich der Teilnehmer auch mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und Veröffentlichung der Starterlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in Publikationen einverstanden. Es bedarf hierzu keiner zusätzlichen schriftlichen Erklärung. Eine dauerhafte Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet beeinträchtigt nicht die Persönlichkeitsrechte.
Eine Start- und Ergebnisliste darf nach dem Datenschutzgesetz Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung, Wettkampfklasse (Altersklasse), Nennung des Landesverbandes und Vereins beinhalten.
Sportler, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen und dies vor dem Wettkampf erklären, können nicht zum Wettkampf zugelassen werden.
Recht am eigenen Bild:
Das Recht am eigenen Bild oder „Bildnisrecht“ ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen.
Allgemeiner Hinweis:
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht durch die äußeren Gegebenheiten gefährdet wird. Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen berechtigt, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Ergebnisse

Zu den Ergebnissen mit Urkundendruck

Kontakt

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Streckenplan 5km

Streckenplan 10 km